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Mehrwertsteuer (VAT) auf britische Schulgebühren

Die neue britische Regierung möchte auf die Schulgebühren ab Januar 2025 Mehrwertsteuer (VAT) erheben. Die britischen Internate reagieren entsprechend.

Die neue britische Regierung hat angekündigt, dass alle Privatschulen ab dem 1. Januar 2025 ihren gemeinnützigen Status verlieren und folglich eine Mehrwertsteuer (VAT) von dem zur Zeit gültigen Satz von 20% auf ihre Gebühren erhoben werden. Nach ausführlichen Konsultationen wird das dem Parlament vorgelegt und Ende Oktober mit dem neuen Haushalt höchstwahrscheinlich mit der großen Mehrheit der Labour-Regierung beschlossen.

Die Schulen haben sich schon seit geraumer Zeit auf diese potentielle Änderung eingestellt und sorgfältig geplant, um die Auswirkungen für Eltern und Kinder abzumildern.

Obwohl die Einführung der VAT eine neue finanzielle Herausforderung darstellt, sind die meisten Schulen entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Familien nicht die volle Last dieser Erhöhung tragen müssen.

Einen Teil der VAT können die Schulen als Vorsteuerabzug selber geltend machen. Die Internate haben außerdem strategische Maßnahmen ergriffen, um einen erheblichen Teil der zusätzlichen Kosten durch die Diversifizierung von Einnahmequellen wie z.B. Sprachkurse und Vermietungen für Veranstaltungen in der schulfreien Zeit, betriebliche Effizienzsteigerungen und andere finanzielle Einsparungen abzufedern.

Das alles wird die Steigerung der Gebühren aufgrund der Einführung der VAT bei den meisten Internaten reduzieren.

Jede Schule wird selber entscheiden, in welcher Größenordnung die zusätzliche Belastung an die Familien weiter gegeben werden muss. Nur sehr wenige Schulen werden auf die Weitergabe verzichten können.

Wir rechnen daher leider mit einer schrittweisen Erhöhung  der Gebühren in den kommenden Jahren.